Bava Kamma 150

Kapitel 150

א אלא לאו הא קמ"ל גנב על פי שנים וטבח על פי עד אחד או על פי עצמו הוא דלא מחייב עצמו בקרן
1 so will er uns damit wahrscheinlich folgendes lehren: nur wenn zwei den Diebstahl bekunden und einer das Schlachten bekundet, oder er selbst dies eingesteht, er sich also hinsichtlich des Grundwertes nicht beschuldigt hat,
ב הוא דאמרינן ע"פ עצמו דומיא דע"פ עד אחד מה ע"פ עד אחד כי אתי עד אחד מצטרף בהדיה מחייב על פי עצמו נמי כי אתו עדים מחייב
2 sagen wir, das eigene Bekenntnis gleiche der Aussage eines einzelnen Zeugen, wie nämlich die Aussage eines einzelnen Zeugen mit der Aussage eines später auftretenden Zeugen vereinigt wird und er schuldig ist, ebenso ist er auch bei einem freiwilligen Geständnisse schuldig, wenn später Zeugen kommen;
ג אבל גנב וטבח ומכר ע"פ עד אחד או ע"פ עצמו דחייב עצמו בקרן לא אמרינן על פי עצמו דומיא דעל פי עד אחד
3 wenn aber ein einzelner Zeuge den Diebstahl und das Schlachten oder den Verkauf bekundet, oder er selbst dies eingesteht, er sich also hinsichtlich des Grundwertes selbst beschuldigt, sagen wir nicht, das eigene Geständnis gleiche der Bekundung eines einzelnen Zeugen.
ד ברייתא דתניא ראה עדים שממשמשין ובאין ואמר גנבתי אבל לא טבחתי ולא מכרתי אינו משלם אלא קרן למה לי למיתנא ואמר גנבתי אבל לא טבחתי ולא מכרתי ניתני או גנבתי או טבחתי ומכרתי
4 Aus einer Barajtha, denn es wird gelehrt: Wenn er, als er die Zeugen herankommen sah, sagt: ich habe gestohlen, jedoch nicht geschlachtet oder verkauft, so hat er nur den Grundwert zu zahlen. Und da er nicht lehrt: ich habe gestohlen oder geschlachtet oder verkauft, sondern: ich habe gestohlen, jedoch nicht geschlachtet und verkauft,
ה אלא הא קמ"ל טעמא דאמר גנבתי הוא דחייב עצמו בקרן דפטור אבל אמר לא גנבתי ובאו עדים שגנב וחזר ואמר טבחתי ומכרתי ובאו עדים שטבח ומכר דלא חייב עצמו בקרן חייב אלמא הודאה דטביחה לאו הודאה היא
5 so will er uns damit folgendes lehren: nur wenn er gesagt hat, er habe gestohlen, er sich also hinsichtlich des Grundwertes beschuldigt hat, ist er frei; wenn er aber gesagt hat, er habe nicht gestohlen, und als darauf Zeugen bekundet haben, er habe gestohlen, er eingestanden hat, es geschlachtet oder verkauft zu haben, und darauf Zeugen bekunden, daß er es geschlachtet oder verkauft hat, er sich also hinsichtlich des Grundwertes nicht beschuldigt hat, so ist er schuldig. Hieraus also, daß das Geständnis hinsichtlich des Schlachtens nicht als Geständnis gilt. –
ו אמרי לא היא גופה קמ"ל דכיון דאמר גנבתי אע"ג דאמר לא טבחתי ולא מכרתי ובאו עדים שטבח ומכר פטור מאי טעמא
6 Ich will dir sagen, nein, dies selbst lehrt er uns: wenn er gesagt hat, er habe gestohlen, so ist er frei, selbst wenn er gesagt hat, er habe es nicht geschlachtet oder verkauft, und Zeugen bekunden, daß er es geschlachtet oder verkauft hat,
ז תשלומי (ארבע) חמשה אמר רחמנא ולא תשלומי ארבעה ולא תשלומי שלשה
7 denn der Allbarmherzige spricht von der Zahlung des Fünffachen, nicht aber von der Zahlung des Vierfachen, auch nicht von der Zahlung des Dreifachen.
ח לימא כתנאי היו שנים מעידין שגנב והיו שנים מעידים אותו שטבח ומכר הוזמו עדי גניבה עדות שבטלה מקצתה בטלה כולה
8 Es wäre anzunehmen, daß hierüber folgende Tannaím streiten: Wenn zwei bekundet haben, daß er es gestohlen hat, und zwei, daß er es geschlachtet oder verkauft hat, und darauf die Zeugen des Diebstahls als Falschzeugen überführt werden, so ist das Zeugnis, das zum Teil ungültig wird, vollständig nichtig;
ט הוזמו עדי טביחה הוא משלם תשלומי כפל והן משלמין תשלומי שלשה משום סומכוס אמרו הן משלמין תשלומי כפל והוא משלם תשלומי שלשה לפר ושנים לאיל
9 wenn aber die Zeugen des Schiachtens als Falschzeugen überführt werden, so muß er das Doppelte und diese das Dreifache zahlen. Im Namen des Symmachos sagten sie, diese müssen das Doppelte und er muß das Dreifache für einen Farren und das Doppelte für einen Widder zahlen.
י אהייא קאי סומכוס אילימא ארישא לית ליה לסומכוס עדות שבטלה מקצתה בטלה כולה
10 Worauf bezieht sich Symmachos: wollte man sagen, auf den Anfangsatz, wieso hält denn Symmachos nichts davon, daß ein Zeugnis, das zum Teil ungültig geworden ist, vollständig ungültig sei;
יא ואלא אסיפא שפיר קאמרי רבנן הוא משלם תשלומי כפל והם משלמין תשלומי שלשה
11 wollte man sagen, auf den Schlußsatz, so haben ja die Rabbanan recht, indem sie sagen, daß er das Doppelte und sie das Dreifache zahlen müssen!?
יב אלא מילתא אחריתי איכא בינייהו כגון דאתו בי תרי אמרי ליה גנבת אמר להו אין גנבתי וטבחתי ומכרתי מיהו לא בפניכם גנבתי ואייתי סהדי ואזמינהו דלא באפייהו גנב ואייתי בעל הבית סהדי ואסהידו ביה דגנב וטבח ומכר
12 Wahrscheinlich streiten sie über einen ganz anderen Fall; wenn nämlich zwei gekommen sind und zu ihm gesagt haben: du hast gestohlen, und er ihnen erwidert hat: freilich habe ich gestohlen und geschlachtet oder verkauft, jedoch nicht in eurer Gegenwart, und er Zeugen herbeibringt, die sie überführen, daß er nicht in ihrer Gegenwart gestohlen hat, der Eigentümer aber Zeugen herbeibringt, die bekunden, daß er gestohlen und geschlachtet oder verkauft hat.
יג ובהודאת טביחה קמיפלגי
13 Sie streiten über das Geständnis hinsichtlich des Schlachtens.
יד דרבנן סברי אע"ג דהודאה דגניבה מחמת עדים הוא דקא מודה הודאה דטביחה הודאה היא ופטור
14 Die Rabbanan sind der Ansicht, obgleich das Geständnis hinsichtlich des Diebstahls wegen der Zeugen erfolgt ist, so gilt das Geständnis hinsichtlich des Schlachtens dennoch als Geständnis und er ist frei;
טו וסומכוס סבר כיון דהודאה דגניבה מחמת עדים הוא דקא מודה דטביחה לאו הודאה
15 Symmachos aber ist der Ansicht, da das Geständnis hinsichtlich des Diebstahls wegen der Zeugen erfolgt ist, so ist das Geständnis hinsichtlich des Schlachtens kein Geständnis,
טז והנך עדים קמאי דאזמינהו משלמין תשלומי כפל והוא משלם שלשה לפר ושנים לאיל
16 daher müssen die ersten Zeugen, die er überführt hat, das Doppelte und er das Dreifache für einen Farren und das Doppelte für einen Widder zahlen.
יז אמר רב אחא בריה דרב איקא לא דכולי עלמא הודאה דטביחה לאו הודאה היא
17 R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erwiderte: Nein, alle sind der Ansicht, das Geständnis hinsichtlich des Schlachtens gelte nicht als Geständnis,
יח אלא בעדות שאי אתה יכול להזימה קמיפלגי כגון דאתו סהדי ואמרי ליה גנבת ואמר להו גנבתי וטבחתי ומכרתי מיהו לא בפניכם גנבתי אלא בפני פלוני ופלוני ואייתי סהדי ואזמינהו דלא באפייהו גנב ואתו פלוני ופלוני ואסהידו ביה דגנב וטבח ומכר
18 und sie streiten vielmehr über das als falsch nicht zu überführende Zeugnis. Wenn nämlich Zeugen gekommen sind und zu ihm gesagt haben: du hast gestohlen, und er ihnen erwidert hat: freilich habe ich gestohlen und geschlachtet oder verkauft, jedoch nicht in eurer Gegenwart, sondern vor jenem und jenem, und er Zeugen gebracht und sie überführt hat, daß er nicht in ihrer Gegenwart gestohlen hat, darauf aber andere Zeugen kommen und bekunden, daß er gestohlen und geschlachtet oder verkauft hat.
יט ובהא קמיפלגי דרבנן סברי הויא לה עדות שאי אתה יכול להזימה וכל עדות שאי אתה יכול להזימה לא הויא עדות
19 Ihr Streit besteht also in folgendem: die Rabbanan sind der Ansicht, dies sei ein Zeugnis, das nicht als falsch überführt werden kann, und ein Zeugnis, das nicht als falsch überführt werden kann, gelte nicht als Zeugnis,
כ וסומכוס סבר עדות שאי אתה יכול להזימה הויא עדות
20 und Symmachos ist der Ansicht, ein Zeugnis, das nicht überführt werden kann, gelte als Zeugnis. –
כא והא קיימא לן דעדות שאי אתה יכול להזימה לא הויא עדות הני מילי היכא דלא ידעי באיזה יום באיזה שעה דליכא לעדות כלל אבל הכא סיועי הוא דקא מסייעי ליה
21 Uns ist es ja aber bekannt, daß ein nicht als falsch zu überführendes Zeugnis nicht als Zeugnis gelte!? – Dies nur, wenn [die Zeugen] Tag und Stunde nicht anzugeben wissen, wo gar kein Zeugnis vorhanden ist, hierbei aber wird es ja noch unterstützt.
כב אמר מר הן משלמין תשלומי כפל מדקא מודה דגנב קרן בעי שלומי אמר רבי אלעזר משמיה דרב תני
22 Der Meister sagte: Diese müssen das Doppelte zahlen. Wenn er gesteht, gestohlen zu haben, so hat er ja den Stammbetrag zu bezahlen!? R. Elea͑zar erwiderte im Namen Rabhs: Lies: